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AGB

1. Angebote:
Die mündlichen und schriftlichen Informationen basieren auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben, für deren Richtigkeit die Firma Immobilien Lehmann keine Haftung übernimmt. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen:
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so sind Sie verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.

3. Vorkenntnis:
Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb von 3 Werktagen (es gilt der Poststempel) unter Herkunftsangabe schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt der Nachweis als erbracht.

4. Entstehen des Provisionsanspruches:
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderes als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

5. Folgegeschäft:
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

6. Fälligkeit des Provisionsanspruches:
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug (unter Vorbehalt anderer Zahlungsmodalitäten). Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5 Prozentpunkten p.a. über EZB-Basiszinssatz fällig.

7. Folgegeschäft:
Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung der Firma Immobilien Lehmann zustande, so ist auf Anforderung der Vertragspartner zu benennen und der Firma Immobilien Lehmann zu belegen.

8. Tätigwerden für Dritte:
Wir sind berechtigt für beide Vertragsteile entgeltlich tätig zu werden.

9. Sonstiges:
Über diese Bedingungen hinausgehende mündliche Absprachen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Firma Immobilien Lehmann wirksam.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wurzen.